Harmonische Landesausschusssitzung der Landesvereinigung Hessen
Es ist guter Brauch, dass sich die Bezirksvereinigungen in der Hessischen Landesvereinigung des BDS darin abwechseln, wer nun gerade Gastgeber der satzungsgemäß jährlich stattfindenden Landesausschusssitzung ist. Für das Jahr 2024 hatte sich die Bezirksvereinigung Frankfurt am Main beworben und auch den Zuschlag erhalten. Eines vorweg: Man hatte sich tatsächlich nicht lumpen lassen und einen tollen Tagungsort gewählt: Das Dorint Hotel in Frankfurt am Main-Sulzbach. Direkt am Taunus gelegen.
Schon am Vorabend traf sich dort der Hessische Landesvorstand zu einer Vorstandssitzung.
Die Landesausschusssitzung fand dann in einem großzügig dimensionierten klimatisierten Seminarraum statt. Ein Umstand, der angesichts der hohen Temperaturen sehr klug geplant war. Wie überhaupt die gesamte Veranstaltung durch die Bezirksvorsitzende und stellvertretende Landesvorsitzende Monika Hilkert-Hübner und ihre Mitstreiter ausgezeichnet organisiert wurde.
Der Hessische Landesvorsitzende Bodo Winter konnte als Leiter der Veranstaltung, den nahezu kompletten Landesvorstand wie auch die jeweiligen Vertreter der 9 Bezirksvereinigung begrüßen. Lediglich der Vorsitzende der Bezirksvereinigung Hanau Main Kinzig fehlte krankheitsbedingt. Auch 2 Mitglieder des Landesvorstandes hatten sich entschuldigt.
Der Landesvorsitzende konnte zwei Ehrengäste begrüßen. Zunächst den Bürgermeister der gastgebenden Kommune Sulzbach Taunus, Herrn Elmar Bociek, sowie den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hessen, Herrn Dr. Alexander Seitz, über dessen hohen Besuch – zumal an einem Samstag - man besonders erfreut war.
Bürgermeister Bociek, zeigte sich erfreut darüber, dass die Hessische Landesvereinigung das renommierte Dorint Hotel in >seiner Kommune< als Tagungsstätte auserwählt hatte. Er wisse aus eigener Anschauung, wie wertvoll die Arbeit der Schiedspersonen sei und bedankte sich ausdrücklich für die von ihnen geleistete ehrenamtliche Arbeit für das Gemeinwohl.
Der Höhepunkt der Veranstaltung war dann zweifellos der Wortbeitrag des obersten Dienstherren der Hessischen Schiedspersonen, des Präsidenten des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main, Herrn Dr. Alexander Seitz. Herr Dr. Seitz ist erst seit Mitte letzten Jahres im Amt und löste damit den jetzigen Innenminister von Hessen, Herrn Prof. Dr. Poseck, ab. Dem OLG Frankfurt kommt für die Schiedspersonen auch deshalb eine besondere Bedeutung zu, da diese Behörde die Evaluationen des Schiedsamtsgesetzes durchführt und dann auch die Verwaltungsvorschriften verfasst.
Dr, Seitz zeigte sich sehr kenntnisreich und machte gleich zu Beginn deutlich, wie sehr er die ehrenamtliche Tätigkeit der Schiedspersonen schätze. Die Justiz könnte nicht leisten und auch überhaupt nicht darstellen, was die Arbeit der Schiedspersonen ausmache. Diese seien meist in den Kommunen hoch angesehen und wertgeschätzt und daher geradezu prädestiniert, Streitigkeiten, die oft zu Unrecht als banal bezeichnet würden, zu schlichten. Natürlich kam Herr Dr. Seitz auch auf die angesprochene Evaluation des Hessischen Schiedsamtsgesetzes zu sprechen. Es gäbe einige Dinge, die man verändern und auch den neuen Gegebenheiten anpassen sollte. Die Zulassung des elektronischen Mailverkehrs sei sicher sinnvoll, wie auch die Anpassung der örtlichen Zuständigkeiten beispielsweise in den sogenannten WEG-Sachen. Etwas belustigt habe ihn die diskutierte Öffnung des Schiedsamtes für Onlineschlichtungsverhandlungen. Er halte dies für geradezu obskur, jedenfalls der Sache nicht hilfreich. Die herausragende Stärke und auch das Alleinstellungsmerkmal des Schiedsamtes sei doch gerade die ganz persönliche Konfrontation der Parteien. Den Befürwortern einer solchen Lösung könne es eigentlich nur darum gehen, zu einer schnellen Erfolglosigkeitsbescheinigung zu gelangen. Dies kann aber nicht der Sinn dieser von ihm so geschätzten Institution sein. Seine Behörde werde solche Pläne jedenfalls nicht befürworten.
Die Ausführungen des OLG-Präsidenten trafen im Landesausschuss auf einhellige Zustimmung.
Die an ihn aus den Reihen der Bezirksvorsitzenden herangetragene Kritik, über die teilweise mangelnde Unterstützung der Schiedspersonen durch einige Amtsgerichte, werde er an die Unterbehörden weiterleiten und um eine Lösung bitten.
Der Landesvorstand berichtete sodann ausführlich über seine umfangreichen Aktivitäten, zu denen auch der Besuch zahlreicher Polizeiinstitutionen wie auch des Innenministeriums durch den Landesvorsitzenden gehörten. Diese dienten dazu die Arbeit der Schiedspersonen besser mit der Polizei zu vernetzen, was schon zu ersten Erfolgen geführt habe. Weitere Aktivitäten sind bereits terminiert. Auch die politischen Kontakte waren sehr zahlreich, auch und insbesondere im Zusammenhang mit der Evaluierung des Hessischen Schiedsamtsgesetzes.
Die dann folgenden Berichte aus den Bezirksvereinigungen zeigten ebenso, wie lebendig, facettenreich und kompetent die Hessischen Schiedspersonen vertreten werden. Immer wieder stand die Aus- und Weiterbildung der Schiedspersonen im Vordergrund wie auch die Information der Schiedspersonen durch selbstentwickelte Flyer und eigene, neuentwickelte Ausbildungskonzepte auf Bezirksebene.
Die Veranstaltung endete dann mit einem gemeinsamen Mittagessen, zu dem ebenfalls die Bezirksvereinigung Frankfurt am Main eingeladen hatte.
Erfolgreiches Gespräch mit den rechtspolitischen Vertretern im Hessischen Landtag
Erfolgreiches Gespräch mit den rechtspolitischen Vertretern der Regierungsfraktionen im Hessischen Landtag
Das Hessische Schiedsamtsgesetz ist, wie alle Hessischen Gesetze, zeitlich befristet. Die Laufzeit des Hessischen Schiedsamtsgesetzes endet am 31.12.2025. Bereits jetzt steht fest, dass dieses Gesetz verlängert wird. Aber zuvor wird eine Evaluation stattfinden um das Gesetzt dann eventuell den neuen Gegebenheiten anzupassen. Frühzeitig wurde der Hessische Landesvorstand aufgefordert zu dieser Evaluation dieses Gesetzes Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Änderungswünsche der Hessischen Schiedspersonen wurden bereits vor längerer Zeit in den verschiedensten Gremien diskutiert und schon 2022, dann auf Vorschlag des Landesvorstandes, auf der Landesausschusssitzung in Heppenheim einstimmig verabschiedet und dann in Pfungstadt ebenso einstimmig noch einmal von den Teilnehmern bekräftigt. Auf der Grundlage dieses „Wünschekatalogs“ wurden diese dann vom Landesvorstand präzisiert und sowohl dem Ministerium wie auch dem Oberlandesgericht vorgelegt. Wie bereits berichtet, reagierten sowohl der neugewählte Hessische Justizminister wie auch der Präsident des Oberlandesgerichts in Frankfurt demgegenüber sehr aufgeschlossen. Nunmehr trafen sich der Hessische Landesvorsitzende Bodo Winter und seine Stellvertreterin Monika Hilkert Hübner mit Vertretern des Rechtsausschusses der SPD Fraktion wie auch der CDU Fraktion, auf Einladung dieser beiden Regierungsfraktionen, im Hessischen Landtag.
Die beiden Vertreter des Hessischen Landesvorstandes nutzten die Gelegenheit um die Wünsche und Sorgen der Hessischen Schiedspersonen noch einmal mit Nachdruck vorzutragen. Es war dabei sicher hilfreich, dass die rechtspolitische Sprecherin der SPD Fraktion, Frau Tanja Hartdegen, in früheren Jahren selbst schon einmal Schiedsperson war. Unisono erklärten die Gesprächsteilnehmer, dass unsere Rechtssystem ohne die so erfolgreiche Arbeit der Schiedspersonen so nicht mehr funktionieren würde. Die Teilnehmer der beiden Fraktionen standen daher auch den Wünschen der Hessischen Schiedspersonen sehr aufgeschlossen gegenüber. Sie gehen davon aus, dass alle Wünsche substantiiert und nachvollziehbar seien. Insbesondere in den Fragen der Zuständigkeit, der Antragstellung per elektronischer Post, wie auch der Gebührenerhöhung könne man sich eine entsprechende Neuregelung vorstellen. Wie die beiden Vertreter des Hessischen Landesvorstandes waren aber auch die Vertreter der Landtagsfraktionen der Meinung, dass die Möglichkeit eine Schlichtungsverhandlung online durchzuführen nicht in Frage kommen sollte.
Herrn Philipp Breiner, Fraktionsreferent der CDU Fraktion, erklärt dann auch, dass es sicher auch noch zu einer Anhörung zu diesem Gesetz im Hessischen Landtag kommen werde. Hierzu werde man dann den Hessischen Landesvorsitzenden einladen. Dies werde dann aber erst im nächsten Jahr passieren. Bis dahin werde man noch Stimmungen und Meinungen sammeln und bewerten
Antrittsbesuch im Hessischen Justizministerium
Antrittsbesuch im Hessischen Justizministerium
Die guten Kontakte der Hessischen Schiedspersonen zur Hessischen Justiz müssen gepflegt werden. So war es nur selbstverständlich, dass der Hessische Landesvorsitzende des BDS, Herr Bodo Winter, zusammen mit seiner Stellvertreterin Frau Monika Hilkert-Hübner, dem neuen Hessischen Justizminister, zeitnahe nach dessen Berufung in das neue Amt, Ihre Aufwartung machten.
Am 16.04., nur drei Monate nach dessen Amtsantritt, empfing dann der neue Hessische Justizminister, Herr Christian Heinz, im Beisein seiner persönlichen Referentin, Frau Dr. Jana F. Dickler, die Abordnung des Hessischen BDS-Landesvorstandes in seinem Dienstzimmer im Hessischen Justizministerium in Wiesbaden.
Der Vorgänger von Staatsminister Christian Heinz, Herr Prof. Dr. Poseck, der ins Innenministerium wechselte, und die Arbeit der Schiedspersonen bekanntermaßen sehr schätzte und förderte, hatte die Messlatte hochgelegt. Schnell wurde aber klar, dass auch Herr Heinz gut informiert war und die Arbeit der Schiedsperson ihm nicht fremd ist, wie er dies dann auch mit kenntnisreichen Worten deutlich machte. Im Laufe des sehr informativen und zugewandten Gesprächs kamen natürlich auch die Wünsche der Hessischen Schiedspersonen für das „neue Hessische Schiedsamtsgesetz“ zur Sprache. Diese wurden bereits bei seinem Amtsvorgänger hinterlegt und Herr Staatsminister Heinz zeigte sich darüber gut informiert . Er sei sehr >dankbar dafür<, dass er schon zu diesem frühen Zeitpunkt den Kontakt zum Hessischen Landesvorstand herstellen konnte. Im neuen Hessischen Koalitionsvertrag wurde die Arbeit der Schiedspersonen besonders gewürdigt. Es wurde vereinbart das Amt weiter zu stärken, und an die neuen Gegebenheiten weitgehend anzupassen. Mit einer forcierten Öffentlichkeitskampagne soll zudem über das Schiedsamtswesen informiert werden. Jetzt beginne die Evaluierung und der Hessische Landesvorstand solle zu jeder Zeit eingebunden werden. Insbesondere bei der Frage der Zuständigkeit bei Grundstücksangelegenheiten, der Zulässigkeit und die rechtliche Ausgestaltung des E-Mailverkehrs, wie auch bei Fragen der Dienstbefreiung zum Zwecke der notwendigen Aus- und Weiterbildung der Schiedspersonen, sei auch er der Meinung, dass es dort Anpassungen geben sollte. Bei der Frage von Onlineschlichtungsverhandlung hingegen vertrat auch Herr Minister Heinz konsequent die Auffassung, dass so etwas für die kommunalen Schiedsämter nicht geeignet sei. Dies sollte tatsächlich nur bei der gerichtlichen Erörterung von Sach- und Rechtsfragen zu Anwendung kommen, sei für persönliche Anhörung der Parteien – der Alltag der Schiedspersonen -aber gänzlich ungeeignet und eher kontraproduktiv. Auch sei der hohe technische und finanzielle Aufwand, der hierbei seriöser Weise betrieben werden müsste, nicht vermittelbar.
Bodo Winter bedankte sich für den freundlichen Empfang, für die klaren Worte des Herrn Ministers und für die signalisierte Bereitschaft die gute Zusammenarbeit fortzusetzen.
Später traf man sich dann noch in dem – über die Grenzen der Landeshauptstadt Wiesbaden hinaus bekannten – „Wiener Kaffeehaus“ Maldaner, wo auch das gemeinsame Foto entstand.