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Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen, wir wurden unterrichtet, dass die Deutsche Post wieder einmal eine Änderungen bei den Gebühren für den Postzustellungsauftrag vorgenommen hat. Ab dem 1.1.2022 entfällt die Mehrwertsteuer von 19 % auf die Gebühr für den Zustellungsauftrag. Dies bedeutet zunächst einmal natürlich, dass statt der bisherigen 4,11 €, dann nur noch 3,45 € für einen PZA zu entrichten sind.

Sie können ab dem 1.1.2022 auch wieder mit ganz „normalen Gebührenmarken arbeiten und die Aufträge dann – ganz normal – zur Post verbringen oder gar in den nächsten Briefkasten einwerfen.

Grundlage dafür sind Gerichtsurteile auf Europa- und nationaler Ebene (EuGH, BFH).

Näheres hierzu finden Sie auch unter
https://www.deutschepost.de/de/p/pza_postzustellungsauftrag/
faq_postzustellungsauftrag.html#ust