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Wichtiger Hinweis für alle Nutzer des Hessischen Formularservers

Die Seite 2 zu dem Vordruck V4 (Ladung Antragsgegner(in)) bitte nur dann benutzen, wenn Sie die für 2023 aktuellen Vordrucke verwenden. Das ehemals (bis 2022) dort aufgeführte „Angebot“ entspricht nicht den Vorgaben des Hessischen Schiedsamtsgesetzes. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Vorstand Ihrer jeweiligen Bezirksvereinigung oder direkt an den Hessischen Landesvorstand.